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Gesetzliche Rahmenbedingungen
Innerhalb der Europäischen Union (EU) ist der Umgang mit Elektro- und Elektronikaltgeräten bereits seit vielen Jahren ein wichtiges Thema. Der Abfallstrom aus Elektro- und Elektronikaltgeräten wächst dabei im Vergleich zu anderen Abfallarten um den Faktor drei. Um dieses Problem nachhaltig in den Griff zu bekommen, verabschiedete die Europäische Kommission im Januar 2003 zwei neue Richtlinien, die praktisch alle elektrischen und elektronischen Geräte wie Haushaltsgeräte, Bild- und Tongeräte, Computeranlagen, Bürosysteme, Mobiltelefone, elektrisches Spielzeug, Uhren sowie die meisten handelsüblichen Beleuchtungseinrichtungen abdecken. Die durch die EU erlassenen Bestimmungen betreffen den Umgang mit Alt-Elektro- und Elektronikaltgeräten (WEEE) sowie die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe (RoHS). Im Jahr 2005 hat die EU einen weitere Richtlinie verabschiedet, die sog. EUP-Richtlinie.  Sie soll den Rahmen schaffen, um die Integration von Umweltaspekten in die Entwicklung und das Design von energiebetriebenen Produkten und damit die Verbesserung der Umweltauswirkungen dieser Produkte zu fördern.
Gesetzliche Standards
RoHS
Die EU-Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) beinhaltet im Wesentlichen sechs verschiedene Substanzen, deren Nutzung in Elektro- und Elektronikgeräten untersagt ist. Um eine sichere Erfüllung der RoHS-Richtlinie gewährleisten zu können, wurden durch NEC umfangreiche In-House-Analysesysteme installiert. Die neuen RoHS-Bestimmungen gelten für alle Produkte, die nach Juli 2006 in den Europäischen Handel gebracht wurden.
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Verpackungen und Verpackungsabfälle
Die EU-Verpackungsrichtlinie 94/62/EC war 1994 die erste Regelung dieser Art zum Thema Umweltschutz. Sie wurde im Jahr 2004 novelliert (Richtlinie 2004/12/EC).
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WEEE (Waste Electric and Electronic Equipment)
Die von der EU beschlossene WEEE-Richtlinie war von den EU-Mitgliedstatten bis August 2005 in nationales Recht umzusetzen. Da die Umsetzung und Überwachung den einzelnen Staaten, und nicht einer einzelnen Europäische Behörde, unterliegt, gibt in diesem Bereich keine europaweit einheitliche Lösung, sondern es gelten die jeweils nationalen Bestimmungen.
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